Informationen zum geförderten Breitbandausbau in Gelsenkirchen
Aktuell wird das Vergabeverfahren zum geförderten Breitbandausbau der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt, welches im April 2022 gestartet ist. Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Weiße Flecken“ wurden insgesamt rund 1.300 Förderadressen im Stadtgebiet, darunter rund 460 Adressen in Wohn- und Mischgebieten sowie rund 840 Adressen in Gewerbegebieten, zur Vergabe öffentlich ausgeschrieben.
Die Stadt Gelsenkirchen konnte aufgrund einer vom Fördermittelgeber neu geschaffenen Upgrademöglichkeit im Bundesförderprogramm „Weiße Flecken“ sogar rund 200 Förderadressen mehr (hellgraue Flecken < 100 Mbit/s) zur Vergabe ausschreiben als ursprünglich geplant. Diese zusätzlichen Adressen in Wohngebieten liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu oder sind in räumlicher Lage zwischen den weißen Flecken (Breitbandanschlüsse < 30 Mbit/s im Download) lokalisiert, wodurch diese Stadtregionen nicht erneut durch einen späteren, einzelnen Ausbau mit Glasfaser erschlossen werden müssen. Somit konnten Synergien durch Kosten- und Zeitvorteile geschaffen werden.
Vom geförderten Breitbandausbau profitieren dabei im besonderen Maße die stark unterversorgten Regionen im Norden und in Stadtrandlagen sowie alle Gewerbegebietsstandorte in Gelsenkirchen, die aus wirtschaftlichen Rentabilitätsgründen bisher nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut wurden.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens der Stadt, bei dem sich ausbauinteressierte Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Bieterwettbewerbs um Ausbaukonzessionen bewerben können, wird voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen. Der daran anschließende Netzausbau in den Fördergebieten durch die jeweiligen bezuschlagten Bieter wird voraussichtlich in den Jahren 2024 – 2026 erfolgen. Dabei dienen die Fördergelder (50 % Bund, 50 % Land NRW) der Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke der Telekommunikationsunternehmen zur Netzerrichtung und zum Netzbetrieb.
Im Zuge der Vergabebekanntmachung wird die Stadt Gelsenkirchen weitere Informationen zum geförderten Ausbau veröffentlichen.
Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden zudem vor dem Ausbau schriftlich informiert und darüber hinaus um Zustimmung gebeten, damit der Glasfaseranschluss auf dem jeweiligen Grundstück bzw. im entsprechenden Gebäude vom ausbauenden Telekommunikationsunternehmen kostenlos errichtet werden kann.
Über die interaktive Karte können Sie sich über die ausgeschriebenen Fördergebiete in Gelsenkirchen informieren und zugleich über die Adresssuche im oberen Feld prüfen, ob Ihre Adresse im geförderten Ausbaugebiet liegt: